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Stromleitungen (betrifft Gst 277/2)
Folgende Abstände müssen eingehalten werden:
5 bzw. 6 Meter zum untersten Leiterseil je nach Dachneigung.
Es ist somit eine Gebäudehöhe von ca. 20 Meter möglich. Nach der Bebauungsregel 2 der Gemeinde Stumm aber weniger.

Stromleitungen (betrifft Gst 277/2)
Der Mindestabstand von Bausubstanzen zu den sichtbaren Betonfundamenten des Hochspannungsmast beträgt 5 Meter.
Solche Flächen können aber als Parkflächen genutzt werden, es ist dabei jedoch ein Anfahrschutz (z. B. mit Betonblöckem) vorzusehen, damit der Mast nicht durch Fahrzeuge beschädigt werden kann.

Gelbe Zonen (Stumm liegt überwiegend
im gelben Bereich)
Gegenständliche Bauplätze liegen im gelben Bereich und Einzugsgebiet des Märzenbaches.
Laut Rechtsauskunft des Sachverständigen der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 03.12.2024 sind folgende Punkte zu beachten:
Im gegenständlichen Bereich ist von einer Gefährdungshöhe (Schadwasser, Geschiebe) von 30 cm auszugehen. Sämtliche tiefliegende Gebäudeöffnungen müssen mindestens 30 cm über dem Gelände nach Fertigstellung liegen.
Folglich wären Eingangstüren, Kellerschächte oder sonstige Gebäudeöffnungen 30 cm über Gelände zu bauen, damit kein Wasser eindringen kann.
Weiters wäre von der nordöstlichen zur südwestlichen Grundstücks-grenze ein Abflusskorridor von 4,0 m Breite freizuhalten. Dies erreicht man gegenständlich, indem man im Mindestabstandsbereich von 4 Metern den Servitutsweg als Abflusskorridor anordnet - für die Zufahrt beider Parzellen von Gst 277/10. Dieser Zufahrtsweg und sodann Abflusskorridor ist begehbar, befahrbar, befestigbar mit Asphalt und es kann darauf auch ein offener Carport für Parkplätze gebaut werden.
Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines solchen Ereignisses mit sehr gering einzustufen. Der Märzenbach liegt gegenständlich auch ca. 800 Meter entfernt.

Gemeindekanalbau und Infrastruktur
Der Gemeindekanal wurde 2015 teilweise im Servitutsweg verlegt. Die Zufahrt und die Anschlussmöglichkeiten sind grundbücherlich rechtlich sichergestellt.

Die neu errichtete Zufahrt - April 2025
Der Servitutsweg in einer Fahrbahnbreite von 5 Metern.

Im Bild zu sehen ist der Baugrund.
Individuelle Planung und Bauausführung.
Kostenvergleich (Schätzungen):
