
Bebauungs- und Erschließungsvarianten
Für gegenständliche Bauparzelle besteht derzeit kein Bebauungsplan und für eine Baugenehmigung ist dies auch nicht notwendig.
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01
Grundstück GStNr 277/10
Kaufpreis:
auf Anfrage
Größe = 305 m² (oder ungeteilt 610 m²)
Widmung = W Wohngebiet (ohne Zeitstempel)
Eigentümer: Simon Hauser
Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:
(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)
Dichtezone 2 gilt gegenständlich
Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich
Bebaubare Nutzfläche mindestens = 305 m² x 0,40 = 122,00 m²
Bebaubare Nutzfläche maximal = 305 m² x 0,80 = 244,00 m²
Somit wären ca. 2 Wohnungen möglich.
02
Grundstück GStNr 277/10
Kaufpreis:
auf Anfrage
Größe = 305 m² (oder ungeteilt 610 m²)
Widmung = W Wohngebiet (ohne Zeitstempel)
Eigentümerin: Elena Hauser
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Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:
(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)
Dichtezone 2 gilt gegenständlich
Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich
Bebaubare Nutzfläche mindestens = 305 m² x 0,40 = 122,00 m²
Bebaubare Nutzfläche maximal = 305 m² x 0,80 = 244,00 m²
Somit wären ca. 2 Wohnungen möglich.
03
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Grundstück GStNr 277/2
Kaufpreis:
auf Anfrage
Größe = 552 m² (oder ungeteilt 1.104 m²)
Widmung = W Wohngebiet (ohne Zeitstempel)
Eigentümer: Hans Georg Hauser
Dieses Grundstück ist belastet mit Stromleitungen, daher erfolgt ein Preisabschlag von ca. 40 %, welcher beim Kaufpreis bereits berücksichtigt ist.
Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:
(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)
Dichtezone 2 gilt gegenständlich
Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich, wie folgt:
Ab einer Bauplatzgröße von 750 m² wird ein Bebauungsplan verpflichtend, bei Teilung des Grundstückes ist dies nicht notwendig. Die maximale Nutzfläche ist mit 400 m² pro Bauplatz begrenzt, darüber hinaus benötigt man einen Bebauungsplan. Weiters steht in den Bebauungsregeln eine maximale Traufenhöhe der Außenwand von 10 Metern und maximal sind 3 oberirdische Geschosse zulässig.
Somit ergeben sich gegenständlich folgende Möglichkeiten:
Bebaubare Nutzfläche mindestens = 552 m² x 0,40 = 220,80 m²
Bebaubare Nutzfläche maximal = 552 m² x 0,80 = 400,00 m²
