top of page
1743356701020.jpg

Bebauungs- und Erschließungsvarianten

Für gegenständliche Bauparzelle besteht derzeit kein Bebauungsplan und für eine Baugenehmigung ist dies auch nicht notwendig.

Katze auf Grundstück

01

Grundstück GStNr 277/10

Kaufpreis:

auf Anfrage

Größe = 305 m² (oder ungeteilt 610 m²)

Widmung = W  Wohngebiet (ohne Zeitstempel)

Eigentümer: Simon Hauser

Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:

(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)

Dichtezone 2 gilt gegenständlich

Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich

Bebaubare Nutzfläche mindestens = 305 m² x 0,40 = 122,00 m²

Bebaubare Nutzfläche maximal = 305 m² x 0,80 = 244,00 m²

Somit wären ca. 2 Wohnungen möglich.

02

Grundstück GStNr 277/10

Kaufpreis:

auf Anfrage

Größe = 305 m² (oder ungeteilt 610 m²)

Widmung = W  Wohngebiet (ohne Zeitstempel)

Eigentümerin: Elena Hauser

Gelbe Wildtulpe auf Grundstück

Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:

(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)

Dichtezone 2 gilt gegenständlich

Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich

Bebaubare Nutzfläche mindestens = 305 m² x 0,40 = 122,00 m²

Bebaubare Nutzfläche maximal = 305 m² x 0,80 = 244,00 m²

Somit wären ca. 2 Wohnungen möglich.

03

Rote Wildtulpe auf Grundstück

Grundstück GStNr 277/2

Kaufpreis:

auf Anfrage

Größe = 552 m² (oder ungeteilt 1.104 m²) 

Widmung = W  Wohngebiet (ohne Zeitstempel)

Eigentümer: Hans Georg Hauser

Dieses Grundstück ist belastet mit Stromleitungen, daher erfolgt ein Preisabschlag von ca. 40 %, welcher beim Kaufpreis bereits berücksichtigt ist.

Bebauungsregeln der Gemeinde Stumm:

(Verordnung rechtskräftig ab 12/2024)

Dichtezone 2 gilt gegenständlich

Bebauungsregel 2 gilt gegenständlich, wie folgt:

Ab einer Bauplatzgröße von 750 m² wird ein Bebauungsplan verpflichtend, bei Teilung des Grundstückes ist dies nicht notwendig. Die maximale Nutzfläche ist mit 400 m² pro Bauplatz begrenzt, darüber hinaus benötigt man einen Bebauungsplan. Weiters steht in den Bebauungsregeln eine maximale Traufenhöhe der Außenwand von 10 Metern und maximal sind 3 oberirdische Geschosse zulässig.

Somit ergeben sich gegenständlich folgende Möglichkeiten:

Bebaubare Nutzfläche mindestens = 552 m² x 0,40 = 220,80 m²

Bebaubare Nutzfläche maximal = 552 m² x 0,80 = 400,00 m² 

Lage in Stumm

bottom of page